Für den Erwerb ist eine gültige Ausnahmebewilligung gross / Sonderbewilligung erforderlich.
Für den Versand Ihrer Bestellung benötigen wir die Bewilligung vorab im Original. Bitte senden Sie uns hierzu alle drei Ausfertigungen bereits unterzeichnet per Post zu. Bei einer Abholung ist die Bewilligung mit allen drei Originalausfertigungen mitzubringen.
Da der Erwerb kantonal unterschiedlich geregelt ist, wenden Sie sich bitte für genauere Informationen an Ihr zuständiges kantonales Waffenbüro.
Für den Erwerb ist eine gültige Schweizer ID, ein gültiger Schweizer Pass oder eine Niederlassungsbewilligung C notwendig.
Für ausländische Staatsangehörige ohne Niederlassungsbewilligung (C), wie auch für Staatsangehörige bestimmter Staaten (Art. 12 Waffenverordnung) ist der Erwerb gesondert geregelt. Kontaktieren Sie hierzu das zuständige Kantonale Waffenbüro.
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